Verfahrensordnung

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Verfahren bei Vermittlung gemeldeter Konflikte
an die Mediatoren im
Grünen Netz Mediation

- Stand: 02.12.2015 -

 

1. Die dem Netzwerk angehörigen Mediatoren werden anhand ihres Postleitzahlenbezirkes in regionalbezogene Listen erfasst.

 

2. Um die Zusammenarbeit zu erleichtern und Synergieeffekte zu erzielen, werden regionale Kompetenzteams aus drei bis vier Mediatoren desselben Bezirks oder nahegelegener Bezirke gebildet und die Mediatoren hierüber informiert. Die Mediatoren innerhalb eines Kompetenzteams ergänzen sich in ihren Kompetenzen und unterstützen sich bei der Anbahnung von Mediationen und bei deren Durchführung. Der Begriff "Mediationen" erfasst hier auch über den Wortsinn hinausgehende konfliktpräventive oder konfliktbeilegende Vermittlungsleistungen.

  

3. Dem Netzwerk gemeldete Konflikte werden zentral registriert und umgehend an das Kompetenzteam mit der geographisch größten Nähe zum jeweiligen Konfliktort zur weiteren Bearbeitung vermittelt.

 

4. Konflikte, die direkt an die Kompetenzteams oder einen der dazugehörigen Mediatoren herangetragen werden, verbleiben bei dem jeweiligen Kompetenzteam zur weiteren Bearbeitung. Auch in diesem Fall wird darum gebeten, das Netzwerk zu informieren.

 

5. Die Kompetenzteams, die grundsätzlich gemeinsam arbeiten, entscheiden in jedem Fall über die angemessene interne Rollenverteilung. Sofern der Konflikt nicht das gemeinsame Handeln der Mitglieder des Kompetenzteams erfordert, kann er auch einzelnen Mediatoren des Teams zur Bearbeitung übertragen werden. Hierüber entscheidet das Kompetenzteam mehrheitlich. 

 

6. Die Kompetenzteams werden gebeten, sich bei der Kontaktaufnahme zu dem/den Hilfesuchenden mit dem Grünen Netz Mediation zu identifizieren und zu vermitteln, dass sie in diesem Rahmen ehrenamtlich tätig werden.

 

7. Die Kompetenzteams werden außerdem gebeten, die von ihnen im Rahmen der Konfliktbewältigung vorgenommenen Arbeitsschritte zu dokumentieren und nach Beendigung der Mediation einen kurzen Abschlussbericht erstellen. Dieser ist an das Netzwerk zu übermitteln, damit hieraus Erkenntnisse für den künftigen Umgang mit ähnlich- oder gleichgelagerten Konflikten gewonnen werden können. Um den Dokumentationsaufwand zu minimieren, werden Formulare zur Verfügung gestellt, die bitte verwendet werden.

Die erlangten Informationen über den Konflikt sowie die Konfliktbeteiligten sind hingegen vertraulich zu behandeln und sollen nicht dokumentiert werden.

 

8. Um die Aktivitäten des Netzwerks für alle Mediatoren transparent zu halten, wird die dokumentierte Vergabe von zentral gemeldeten Konflikten an die Kompetenzteams teilanonymisiert in dem noch einzurichtenden geschützten Forum veröffentlicht.  

 

9. Die Arbeit der Mediatoren im Grünen Netz Mediation erfolgt ehrenamtlich.  

 

10. Bei nicht auflösbaren Meinungsverschiedenheiten zwischen den Mediatoren innerhalb des Netzwerks entscheidet das Ombudsteam.

 

Nach Abstimmung vom 30.11/01.12.2015 ohne Gegenstimmen angenommen. 

Für die Richtigkeit

Hagen, den 2.12.2015

gez. Schlieffen, Dauner