Dafür setzen wir uns ein

Mediation ist ein

  • strukturiertes, freiwilliges Verfahren
  • zur konstruktiven Beilegung eines Konfliktes,
  • bei dem unabhängige, „allparteiliche“ Dritte
  • die Konfliktparteien in ihrem Lösungsprozess begleiten.

 

Die Konfliktparteien (Medianden) versuchen, zu einer gemeinsamen Vereinbarung zu gelangen, die ihren Bedürfnissen und Interessen entspricht.

Im Gegensatz zu anderen Konfliktlösungs-Modellen zielt der Mediationsprozess darauf ab, die Medianden in die Lage zu versetzen, gemeinsam und eigenverantwortlich eine tragfähige Lösung für die Zukunft zu finden.

Der Mediator, die Mediatorin oder ein Mediatoren-Team beschränken sich auf die Leitung des Verfahrens und treffen keine Entscheidungen in der Sache.

 

Einige Aspekte der Mediation sind im Mediationsgesetz vom 21.07.2012 geregelt.

In § 1 Absatz 2 MediationsG ist insbesondere die Neutralität und Unabhängigkeit des Mediator vorgeschrieben.

Dies bedeutet einerseits, dass der Mediator für keinen der Medianten Partei ergreifen darf. Andererseits hat der Mediator für einen angemessenen Kräfte- und Machtausgleich zwischen den Parteien zu sorgen, um ein faires Verfahren zu garantieren.

In § 1 MediationsG ist außerdem geregelt, dass die Parteien im Mediationsverfahren freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ihres Konflikts anstreben. Eine Mediation findet daher nur statt, wenn die Konfliktparteien zu allseitigem Gewinn eine zukunftsorientierte und interessengerechte Lösung erarbeiten und ihren Konflikt beilegen wollen.

Das Prinzip der Freiwilligkeit bedeutet dabei auch, dass die Mediation von jedem Beteiligten zu jeder Zeit ohne Angabe von Gründen abgebrochen werden kann.

Der Erfolg der Mediation hängt somit im Wesentlichen von der Bereitschaft der Parteien ab, sich gesprächsbereit und ergebnisoffen mit der Gegenseite auseinanderzusetzen und sich auf das Verfahren unter der Leitung eines Mediators einzulassen.

Um ihren Konflikt eigenverantwortlich lösen zu können, verpflichten sich die Parteien im Rahmen der Mediation zu Offenheit und versprechen sich damit, alle zur Konfliktlösung relevanten Informationen wahrheitsgemäß und vollständig beizubringen. Absolute Offenheit und volle Informiertheit der Parteien sind jedoch nur gewährleistet, wenn die Parteien sich auf eine uneingeschränkt vertrauliche Behandlung aller Informationen und Erkenntnisse im Rahmen des Mediationsverfahrens verlassen können. Daher verpflichten sich alle Beteiligten zu gegenseitiger Vertraulichkeit, die auch nach Abschluss des Mediationsverfahrens uneingeschränkt zu wahren ist.